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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anmeldung

1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht an der Ballettschule ist in Textform unter Verwendung des entsprechenden und vollständig ausgefüllten sowie unterzeichneten Formulars „Anmeldung“ bei der Ballettschule Rosenthal Ballett (Bastionstraße 9, 40213 Düsseldorf Carlstadt) möglich.

2. Unterrichtsvertrag

2.1. Der Unterrichtsvertrag kommt nach Bestätigung in Textform durch die Schule zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

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2.2. Bei minderjährigen Schülern muss die Anmeldung von einem erziehungsberechtigten gesetzlichen Vertreter des Schülers unterzeichnet sein.

3. Vertragsdauer / Unterrichtszeiten

3.1. Die Vertragsdauer beträgt 3 Monate, jeweils beginnend mit dem 1. des Monats, der auf das Datum der Vertragsunterzeichnung folgt. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 3 Monate, sofern er nicht volle zwei Monate vorher schriftlich beim Vertragspartner eingehend gekündigt wird. Sollte ein/e Jugendliche/r während der Vertragsdauer das achtzehnte Lebensjahr erreichen, wird das Honorar automatisch auf den Tarif des Erwachsenen erhöht. Hierbei ausgenommen sind Auszubildende oder Studenten.

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3.2. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Während der Schulferien im Land Nordrhein-Westfalen können sich die Unterrichts-zeiten, der Unterrichtsturnus und die Zusammen-setzung der Gruppen ändern. Ausgefallene Unterrichtsstunden können nach vorheriger Absprache nachgeholt werden.

Soweit Unterricht von Schülern nicht in Anspruch genommen wird, wird die Verpflichtung zur Fortzahlung des Honorars davon nicht berührt.

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Dasselbe gilt, wenn Unterricht aus Gründen ausfällt, die die Schule nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder Krankheit). Die Schule wird nach Möglichkeit anbieten, den Unterricht nachzuholen.

4.Kündigung

4.1. Der Unterrichtsvertrag ist grundsätzlich 3 Monate im voraus ordentlich kündbar. Die Kündigung muss in Textform bei der Schulverwaltung eingegangen sein.

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4.2. Lediglich bei zwingenden Gründen (z. B. lang andauernde Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Unterricht verhindert; Umzug, etc.) kann die Schule einer Beendigung des Unterrichtsvertrages ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist zustimmen, sofern die Verhinderung glaubhaft gemacht wurde (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests, amtliche Meldebescheinigung).

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4.3. Wenn Lehrkraft und Schulleitung nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zu dem Ergebnis kommen, dass eine Fortsetzung des Unterrichts auch in einzelnen Fächern nicht sinnvoll ist, kann das Unterrichtsverhältnis von Seiten der Schule vorzeitig beendet werden.

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4.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Dies ist der Fall, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung beidseitiger Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

5.1 Preise/Jahresbeiträge

5.1. Es gelten die bei Abschluss dieses Vertrages jeweils gültigen Preise als vereinbarte Vergütung für die Vertragslaufzeit. Die Höhe ergibt sich aus einer Übersicht, die in der Schulverwaltung aushängt. Auf Verlangen wird eine Übersicht der gültigen Preise auch ausgehändigt. Im Monatsbeitrag sind unterrichtsfreie Zeiten (Ziff. 3.) bereits berücksichtigt.

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5.2. Die Schule behält sich das Recht vor, den Monatsbeitrag mit Vorankündigung anzupassen. Die Preiserhöhung wird in Textform mindestens 2 Monate vorher mitgeteilt. Der Schüler hat die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung binnen eines Monats nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung.

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5.3. Der Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter erteilt eine Lastschriftermächtigung über den Monatsbeitrag. Die Schule wird jeweils zum Ersten eines jeden Monats für den laufenden Monat belastet.

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5.4. Das Lastschriftverfahren erleichtert den Bearbeitungsaufwand der Schule in erheblichem Umfang. Dies ist bei der Bemessung des Monatsbeitrages bereits berücksichtigt. Wird keine Lastschriftermächtigung erteilt, fällt diese Ersparnis fort, sodass sich der Monatsbeitrag dann um 3 Euro, erhöht. Die Zahlung hat bis spätestens zum 05. eines Monats im voraus auf das Konto der Rosenthal Ballettschule:

IBAN: DE28 3005 0110 1008 1040 26, BIC: DUSSDEDDXXX, Stadtsparkasse Düsseldorf, zu entrichten.

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5.5. Bei Zahlungsverzug werden Euro 3,00 für die erste Mahnung und jeweils Euro 5,00 für jede weitere Mahnung berechnet.

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5.6. Entstandene Bankgebühren durch Rückbuchungen von Lastschriften gehen zu Lasten des Vertragnehmers.

5.2. Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag für maximal 6 Monate pro Jahr stilllegen

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5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Ballettschule mindestens einen Monat vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

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5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von der Ballettschule nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

6. Unterrichtserteilung, Stundenplan

6.1. Die Kurswahl erfolgt stets unter gemeinsamer Absprache.

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6.2. Veränderungen der Unterrichtswahl während des laufenden Schuljahres (Erhöhung oder Verringerung der Unterrichtsdauer, Lehrerwechsel, etc.) sind nur auf Antrag in Textform möglich.

7. Verhinderung des Schülers

7.1. Bei Verhinderung ist der Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter verpflichtet, die Schule rechtzeitig zu informieren. Ein Anspruch, den hierdurch nicht erhaltenen Unterricht nachzuholen besteht, jedoch besteht kein Anspruch auf finanzielle Erstattung.

8. Aufsicht, Haftung

8.1. Die Lehrkräfte beaufsichtigen den Schüler nur während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum.

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8.2. Die Schule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigungen an Sachen des Schülers oder Verlust von Wertgegenständen. (Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.)

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8.3. Die Schule haftet weder für Gesundheitsschäden, die die Mitglieder aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden, noch für selbst verschuldete Unfälle. Den Anweisungen des Lehrers ist Folge zu leisten.

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Ob die Teilnahme am Kurs mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat jede/r Teilnehmer/in – gegebenenfalls unter Beiziehung fachkundigen ärztlichen Rates – selbst zu entscheiden.

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Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden oder sonstige Schäden kann insoweit von Rosenthal Ballett nicht übernommen werden.

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Ungeachtet dessen sind bekannte akute oder chronische Erkrankungen dem jeweiligen Lehrer vor dem Unterricht mitzuteilen.

Vorhandene körperliche, psychische und/oder anderweitige gesundheitliche Einschränkungen oder eine bestehende Schwangerschaft sollten spätestens zu Beginn des Kurses vertrauensvoll mitgeteilt werden. Sollten während der Laufzeit eines Kurses körperliche oder psychische Beschwerden und/oder andere gesundheitliche Einschränkung eintreten, muss dieses sofort der Schule mitgeteilt werden; ob eine weitere Teilnahme aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist, wird entschieden.

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8.4. Ist Rosenthal Ballett zum Schadensersatz verpflichtet, tritt diese Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Insoweit haftet Rosenthal Ballett auch für eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

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Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für unzutreffende Angaben, stillschweigenden Zusicherungen sowie vertraglichen und sonstigen schuldrechtlichen Haftungsgründen jeglicher Art. Mit Ausnahme einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gilt dieser Haftungsausschluss auch für Schäden, die von Angestellten, Vertretern, Vertragspartnern und sonstigen von Rosenthal Ballett eingeschalteten Dienstleistern verursacht sind und, aus welchen Gründen auch immer, Rosenthal Ballett zugerechnet werden sollen.

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Rosenthal Ballett übernimmt keine Haftung für Schäden, Kosten, Aufwendungen oder sonstige Entschädigungsforderungen aufgrund fehlerhafter Informationen, die Rosenthal Ballett zur Verfügung gestellt wurden

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Abgesehen von den Fällen des vorsätzlichen Betruges übernimmt Rosenthal-Ballett keine Haftung für in diesem Vertrag nicht schriftlich festgehaltene oder anderweitig schriftlich niedergelegte und von einem hierfür zuständigen Mitarbeiter von Rosenthal Ballett unterschriebene Stellungnahmen oder Sachdarstellungen von Angestellte oder ansonsten im Zusammenhang mit diesen Vertrag stehenden Personen.

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Ist Rosenthal-Ballett zum Schadensersatz verpflichtet, tritt diese Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Insoweit haftet Rosenthal Ballett auch für eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Ballettkleidung

9.1. Einheitliche Tanz- und Ballettkleidung sowie Schuhe sind entsprechend den Vorgaben der Schule vom Schüler selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.

10. Datenschutz/ Aktualisierung persönlicher Daten

10.1. Rosenthal-Ballett erhebt und verarbeitet nur Daten,

• für die eine entsprechende Einwilligung des Schülers bzw. des gesetzlichen Vertreters des Schülers gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO vorliegt, oder

• die Rosenthal Ballett gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO zur Durchführung unserer vertraglichen Verpflichtungen benötigt. oder

• gemäß Art. 6 Abs. 1 c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind, oder

• gemäß Art. 6 Abs. 1 f DSGVO aus einem berechtigten Interesse erfolgt sind

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10.1.1. Rosenthal Ballett übermittelt grundsätzlich Daten nur insoweit an der Dritte, als dies für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

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10.1.2. Rosenthal Ballett speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Erreichung des Verarbeitungszwecks nötig ist oder die Speicherung einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur, wenn auch diesbezüglich eine Einwilligung vorliegt und höchstens so lange, bis diese widerrufen wird.

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10.1.3 Rechte der Betroffenen: Die Betroffenen haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten, die Daten zu vervollständigen, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Daten löschen oder sperren zu lassen, die Verarbeitung einschränken zu lassen, der Verarbeitung zu widersprechen, die Einwilligung zur Verarbeitung für die Zukunft zu widerrufen sowie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. (Siehe Artikel Art. 7 Abs. 3; 15 bis 18; 20; 21; 77 DSGVO)

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10.2. Der Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten, die zur Durchführung des Unterrichtsvertrages erforderlich sind (Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc.), umgehend der Schule mitzuteilen.

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10.3. Das Recht zur Veröffentlichung im Internet zur bildlichen Darstellung und Ausgestaltung der Webauftritte der Firma Rosenthal-Ballett wird hiermit zugestimmt. Bei schriftlicher Beantragung, kann dieses Recht widerrufen werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Anträge und mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens der Ballettschule in Textform bestätigt wurden.

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11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

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11.3. Gerichtsstand ist Rhein-Kreiss Neuss/ Düsseldorf.

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